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Dauerpräventionszustand

Nachtrag zum letzten Post

Das Wort Präventivgewahrsam erinnert mich an den Begriff Präventivkrieg.

Rhetorisch ist beides mal wieder paradox, weil sowohl Krieg als auch Gewahrsam oder Haft eine entschlossene Handlung andeuten, ganz so, als wäre diese Handlung eine notwendige/unausweichliche Reaktion auf eine andere Handlung. Eine Reaktion kann aber nicht vor der Aktion stattfinden (Kausalität). Da stellt sich natürlich die Frage, ob das Präventivgewahrsam auch zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

In der Dystopie 1984 beschreibt George Orwell einen totalitären Staat, der den fern der Heimat stattfindenden Krieg benutzt, um seine Herrschaft auszuüben. Krieg ist dabei ein Dauerzustand und der Große Bruder verändert nach Belieben die Erzählung, gegen wen man sich im Krieg befinde und mit welcher anderen Großmacht man verbündet sei. Das ist ein Mittel zur totalen Kontrolle des Einzelnen.

Ich finde es interessant, dass der Begriff Gefährder laut Bundesregierung (2022) unbestimmt ist und jederzeit jemand anderes gemeint sein kann.

Ein „Gefährder“ ist […] eine Person, „zu der bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung […] begehen wird“.

Im Gespräch mit KI kommt heraus, dass die verfassungsrechtliche Diskussion um die Präventivhaft zwei unterschiedliche Prämissen als Standpunkte beinhaltet, die jeweils die andere Position auschließen:

Prämisse 1 (Reine Tat- und Schuldlogik):

  1. Freiheitsentzug ist der schwerste Eingriff des Staates in ein Grundrecht.
  2. Ein Eingriff dieser Härte ist nur gerechtfertigt durch eine nachweisbare, rechtswidrige und schuldhafte Handlung (Nulla poena sine culpa).
  3. Eine Handlung in der Zukunft ist eine bloße Wahrscheinlichkeit, keine Tatsache.
  4. Schlussfolgerung: Jede Freiheitsentziehung ohne vorherige Tat ist ein logischer Bruch und öffnet Willkür Tür und Tor, da man Nicht-Ereignisse weder beweisen noch widerlegen kann.

Prämisse 2 (Funktionslogik des Schutzstaates):

  1. Der Staat besitzt das Gewaltmonopol unter der Bedingung, dass er Rechtsgüter (Leben, Unversehrtheit) schützt.
  2. Physische Gewalt und Gefahren lassen sich ab einem gewissen Punkt nicht mehr im Nachhinein reparieren (ein Toter bleibt tot).
  3. Wenn der Staat erst handeln dürfte, sobald die Rechtsgutsverletzung eingetreten ist, verliert der Schutzauftrag seine Schutzfunktion und wird zur reinen Vergeltung.
  4. Schlussfolgerung: Das Rechtssystem muss eine Eingriffsbefugnis vor der Tat vorsehen.

Wenn man dann mal nach Staatsformen in der deutschen Geschichte suchen lässt, die Prämisse 1 und 2 gefolgt sind, wird es interessant:

Epochen und Herrschaftsformen nach Prämisse 2 (Ordnungs-, Schutz- und Präventionslogik)

Hier steht die Abwendung von Unordnung, sittlichem Zerfall oder Aufruhr über dem individuellen Freiheitsrecht. Das Eingreifen erfolgt im Vorfeld, um das Gemeinwesen zu sichern.

  • Die Landesfürstentümer der frühen Neuzeit (16.–18. Jh., Altes Reich): Die „Gute Policey“
  • Der Aufgeklärte Absolutismus in Preußen (18. Jh., Friedrich II.)
  • Der Deutsche Bund in der Restaurations- und Vormärzepoche (1819–1848)
  • Der NS-Staat (1933–1945) – Die radikale Perversion von Prämisse 2
  • Die Deutsche Demokratische Republik (1949–1990)

Epochen und Herrschaftsformen nach Prämisse 1 (Rechts-, Tat- und Normbindung)

Hier wurde Zwang strikt an den Nachweis einer konkreten, vorab im Gesetz definierten Tat gebunden, um den Einzelnen vor staatlicher Willkür zu schützen.

  • Die Reichskammergerichtsordnung und die Peinliche Gerichtsordnung Karls V. (Carolina, 1532)
  • Die Paulskirchenverfassung (1848/49)
  • Das Deutsche Kaiserreich (ab 1871) – Der formelle Gesetzes- und Richterstaat
  • Das preußische Kreuzberg-Urteil von 1882 – Die juristische Zähmung der Prämisse 2
  • Die Weimarer Republik (1919–1933)

Ich hab ja neulich irgendwann mal in nem Gespräch gesagt, dass wir irgendwann zurückschauen und erkennen, dass irgendwas grundlegend schiefgelaufen ist. Aber was? Und wann?

Meine Gedanken sind so klar wie diese Aussage: Es kann immer alles sein.

#wirr