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Furchtbare Juristen

Wusstet ihr, dass das Grundgesetz gar nicht für alle Menschen in Deutschland gilt? Art139GG:

Die zur „Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus“ erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.

In der Wikipedia steht dazu, dass ein großer Teil der Juristen der Meinung sind, dass dieser Artikel ab 1951 mit dem vermeintlichen Abschluss der Entnazifizierung nicht mehr gelte. Das ist aus mehreren Gründen interessant. Ich will hier nur einen herausheben. Wichtig sei nämlich bei dieser Auslegung auch die Grundgesetzkommentierung von Theodor Maunz, auf die man sich berufe. Dann schaut man sich an, was der so zwischen 1933 und 1945 gemacht hat – und greift sich an den Kopp. Die Juristerei hat ein Naziproblem.